Nutzung der sozialen Netze

Nutzung der sozialen Netze während der Arbeit

Der Arbeitgeber darf aufgrund seines Weisungsrechts, Umfang und Art der privaten Nutzung von Internet und sozialer Netzwerke am Arbeitsplatz regeln. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat ihre Praxis bezüglich des Verbuchens von privatem Aufwand in der Geschäftsbuchhaltung verschärft. Erfahren Sie in diesem Newsletter was geschieht, wenn eine kantonale Steuerbehörde bei der Steuerveranlagung feststellt, dass private Auslagen als…