QuickZoll: Verzollen via Smartphone

Die eidgenössische Zollverwaltung ermöglicht ab April 2018 das Verzollen via Smartphone. Die Meldepflicht für Inhaberaktien läuft am 1.7.2018 ab. Für Unternehmen macht es der Einfachheit halber Sinn, Inhaberaktien in Namenaktiven umzuwandeln. Was ist ein simuliertes Darlehen an Anteilsinhaber? Nur Jahresrechnung reicht nicht als Rechtsmittel gegen Ermessensveranlagung Um eine Einsprache gegen eine steuerliche Ermessensveranlagung erfolgreich durchzuführen…