Der Bund lanciert den Online-Schalter EasyGov.swiss. Dieser vereinfacht den Austausch zwischen Unternehmen und Behörden.
Ist man sich bei der Erbteilung nicht einig, kann das Los daüber entscheiden, wer welchen Teil erhält. Ein konkretes Beispiel finden Sie in diesem Newsletter.
Weihnachten steht vor der Tür. Was gilt bei der Feiertagsvergütung bei einem fixen Teilzeitpensum, müssen die Feiertage bezahlt werden?
Rückforderungsfrist für Verzugszinsen
Am 15. Februar 2017 sind die Änderungen zum Meldeverfahren über die Verrechnungssteuer in Kraft getreten.
Achtung: Bezahlte Verzugszinsen können nur noch bis zum
15. Februar 2018 via Gesuch bei der Eidg. Steuerverwaltung zurückgefordert werden. Nach diesem Datum ist eine Rückforderung nicht mehr möglich (Quelle: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-65478.html).
Schulden gehen auf die Erben über
In einem erneuten Urteil bestätigte das Bundesgericht seine Rechtsprechung, wonach Schulden auf die Erben übergehen. Dabei ging es um die Schuld eines verstorbenen Ehemannes gegenüber der Sozialversicherung SVA. Der Ehegatte war zu Schadenersatz gegenüber der SVA verpflichtet worden und die Erbin war der Auffassung, dass Schulden aufgrund von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen nur bei spezialrechtlicher Grundlage zu zahlen seien.
Das Bundesgericht gab der SVA Recht und erinnerte an seine Rechtsprechung, wonach Verpflichtung aus unerlaubten Handlungen des Erblasser und auch Schadenersatzpflichten auf die Erben, die die Erbschaft angenommen haben, übergehen (Quelle: BGE 5A_860/2016 vom 9.10.2017).
«status updates» sind in internationalen Amtshilfeersuchen zulässig
Die Eidgenössische Steuerverwaltung darf im Rahmen von internationalen Amtshilfeverfahren in Steuersachen dem ersuchenden Staat Auskunft über den Stand des Verfahrens geben, sog. «status updates».
Die im vorliegenden Fall an Spanien gelieferte Information, wonach «eine Beschwerde erhoben worden und das Verfahren vor den Gerichten des Bundes hängig sei» ist rechtskonform. Der Steuerschuldner war der Ansicht, dass die Steuerverwaltung mit ihren «status update» gegenüber den spanischen Behörden bereits vor Abschluss des Verfahrens offenbare, dass zu übermittelnde Informationen vorhanden seien. Damit beantworte die Steuerverwaltung das spanische Ersuchen teilweise, bevor das Amtshilfeverfahren überhaupt abgeschlossen sei.
Das Bundesgericht gab hingegen der Steuerverwaltung Recht und erlaubt die «status updates». Die blosse Mitteilung, dass eine Beschwerde hängig sei, stelle keine materielle Information dar, die die Schweiz den spanischen Behörden nicht mitteilen dürfe (Quelle: BGE 2C_201/2016 vom 3.11.2017).
SUVA darf Verkauf von Maschinen verbieten
Die SUVA darf Verkaufsverbote für Maschinen verhängen, wenn sie im Rahmen der Marktüberwachung feststellt, dass das Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen nicht erfüllt.
Im konkreten Fall bestätigt das Bundesgericht die von der SUVA gegen verschiedene Inverkehrbringer verhängten Verbote, Schnellwechseleinrichtungen von Anbaugeräten an Baumaschinen in den Verkehr zu bringen.
Obwohl die Produkte den EU-Maschinenrichtlinien entsprachen und die SUVA nicht höhere Anforderungen an die Sicherheit festlegen darf, gab das Gericht der SUVA Recht. Es argumentierte, dass eine Widerlegung der sog. Konformitätsvermutung rechtens sei, wenn nachgewiesen wird, dass ein hohes Risiko und eine Gefährdung bestehe (Quelle: BGE 2C_75/2016 vom 10.4.2017).
Online-Schalter EasyGov.swiss für Unternehmen gestartet
Der Bund hat den neuen Online-Schalter EasyGov.swiss für Unternehmen lanciert.
Der Online-Schalter EasyGov.swiss nutzt die Möglichkeiten der Digitalisierung und vereinfacht den Austausch zwischen Unternehmen und Behörden. Auf EasyGov.swiss können die Unternehmen alle angebotenen Behördengänge über einen einzigen Account mit einheitlicher Benutzerführung abwickeln – über alle Behördenstufen vom Bund über den Kanton bis zur Gemeinde. Regelmässig benötigte Firmendaten wie z. B. die Handelsregisternummer oder Adressdaten müssen nur einmal erfasst werden.
EasyGov.swiss ist am 6. November 2017 gestartet mit den Dienstleistungen, die für die Gründung einer Firma benötigt werden, mit Mutationen beim Handelsregister und Mehrwertsteuer-Transaktionen. Weitere elektronische Behördenleistungen von Bund, Kantonen und Gemeinden werden schrittweise integriert (Quelle: www.easygov.swiss).
Hausverbot für gekündigten Mitarbeiter zulässig
Ein Mitarbeiter bezog eigenmächtig Ferien und erhielt aufgrund dessen die Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Der Arbeitgeber stellte den Mitarbeiter per sofort frei. Daraufhin forderte der Mitarbeiter eine Entschädigung vom Unternehmen. Es sei verletzend gewesen, dass er sich nicht von seinen Kollegen verabschieden konnte. Das Kantonsgericht Baselland und das Bundesgericht wiesen die Klage ab und gaben dem Unternehmen Recht (Quelle: BGE 4A_280/2017 vom 7. September 2017).
Todesfallkapital geht an Lebenspartnerin statt an Kinder
Eine Pensionskasse zahlte gemäss ihrem Reglement die Todesfallleistung an die Lebenspartnerin des Verstorbenen aus. Trotzdem klagten die Kinder des Verstorbenen gegen die Pensionskasse. Sie machten geltend, die Begünstigte und der Verstorbene hätten nicht zusammengelebt und die Kinder müssten das Geld erhalten.
Das Kantonsgericht und das Bundesgericht entschieden, dass die Pensionskasse richtig gehandelt hat. Entscheidend sei, dass die Partner sich Treue und Beistand leisteten wie in einer Ehe (Quelle: BGE 9C_771/2016 vom 4. Mai 2017).
Erbteilung: Das Los muss entscheiden
Zwei Geschwister erbten mehrere Liegenschaften. Sie konnten sich aber nicht einigen, wer welche Grundstücke erhält. Das Bezirksgericht in Chur ordnete deshalb die Versteigerung der Liegenschaften an. Dagegen wehrte sich die Schwester und gelangte ans Kantonsgericht Graubünden. Dieses teilte das Vermögen in gleich grosse Teile und sprach sie nach seinem Ermessen den Parteien zu. Das Bundesgericht entschied, dass das ein Richter nicht darf.
Wenn sich die Parteien nicht einigen können, muss das Los entscheiden, wer welchen Teil erhält (Quelle: BGE 5A_396/2015 vom 22. Juni 2016).
Keine Feiertagsvergütung bei fixem Teilzeitpensum
Arbeitet ein Mitarbeiter in einem Teilzeitpensum zu fixen Arbeitstagen, müssen Feiertage, die nicht auf diese Arbeitstage fallen, nicht bezahlt werden. Denn der Mitarbeiter hätte an diesem Tag sowieso nicht arbeiten müssen. Anders verhält es sich, wenn keine fixen Arbeitstage vereinbart sind. Dann muss der Arbeitgeber den Feiertag entsprechend dem Pensum bezahlte (Quelle: aus der angewandten Praxis).